
Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende haben die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.
Alles Wichtige im Überblick!
Darum geht es!
Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG
Das ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Das sind die Vorteile:
Das sind die Grundvoraussetzungen:
Für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler zwischen 16 und 18 Jahren gilt:
Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ab 18 Jahren:
Gut zu wissen: Zeiten des erfolgreichen Asylverfahrens können angerechnet werden.
Lassen Sie sich beraten!
Wir klären alle weiteren Fragen und Voraussetzungen mit Ihnen.
Projektförderung
Das Projekt "Ammerland@(Net-)Work" wird im Rahmen des Programms „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Ansprechpersonen:
Projektkoordination und Beratung
Dr. Maren Niehuis
Projektleitung
Dirk Weißer
Das gesamte Team von Ammerland@(Net-)Work
Programm: WIR