Im Auftrag des Landkreis Ammerland – als Jugendhilfeträger zuständig für die Ferienbetreuung im Rahmen des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung – setzt die kvhs Ammerland gGmbH das pädagogische Programm um. Es wird im Regelfall in den Räumen der Grundschule stattfinden und gewährleistet:
Die Ganztagsbetreuung wird entsprechend gesetzlicher Vorgaben schrittweise bis 2029/30 eingeführt und startet mit den Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse des Schuljahres 2026/27 – beginnend ab den Herbstferien 2026 können sie die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen.
Die Ferienbetreuung wird in den Folgejahren in den Oster-, Sommer- und Herbstferien angeboten, sodass es pro Schuljahr maximal 20 Schließtage gibt.
Wenn Sie Fragen, Ideen und Anregungen zur Umsetzung der Ferienbetreuung haben, melden Sie sich gerne bei uns.